


| Der Begriff "Zwingerhusten" entstand dadurch, daß häufig Hunde erkranken, die mit vielen anderen auf engem Raum (z.B. in Zwingern) gehaltern werden. Natürlich ist die Bezeichnung unrichtig, da sich jeder Hund auch einzeln lebende Tiere mit Zwingerhusten infizieren kann. |
Ursache und
Übertragung:
Anders als der Name vielleicht fälschlich
vermuten
läßt, können nicht nur im Zwinger gehaltene,
sondern auch in Wohnungen lebende Hunde an
Zwingerhusten
erkranken. Als Erreger des Zwingerhustens
kommen gleich
eine ganze Reihe verschiedener Viren und
Bakterien in
Frage. Die Ansteckung erfolgt über eine
Tröpfcheninfektion,
und schlagartig sind die meisten Tiere einer
Hundegemeinschaft
erkrankt. Man spricht dann von einer
Entzündung
des Kehlkopfs, der Luftröhre und der
Bronchien.
Krankheitsanzeichen:
Die Tiere haben anfallartigen, trockenen
Husten, und
oft kommt zunächst klarer Nasenausfluß und
eine Mandelentzündung dazu.Die Inkubationszeit
(Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der
Erkrankung)
beträgt zwischen 2 - 30 Tage (je nach
auslösendem
Virus). Die Ausscheidung des Virus, die
bereits beim
klinisch noch gesunden Hund auftritt, kann
ganz massiv
sein und zur schnellen Ausbreitung der
Erkrankung beitragen.
Auch wenn keine Symptome mehr erkennbar sind,
bleibt
der Hund über einen längeren Zeitraum
infiziert
und stellt eine Ansteckungsquelle für andere
Hunde
dar.
Vorbeugung und
Behandlung:
Die erkrankten Hunde brauchen viel Ruhe, und
sollten
von anderen Hunden getrennt werden. Die Luft
sollte
warm, nicht zu trocken aber nicht stickig
sein. Ein
gegen Kälte von unten isolierter und gegen
Zugluft
abgeschirmter Liegeplatz sollte vorhanden
sein. Nach
1-2 Wochen kommt es meist zur Ausheilung. Bei
schwachen
oder gestreßten Tieren kann es allerdings zu
emsthaften
Komplikationen kommen. Man kann auch
vorbeugend gegen
einige der Zwingerusten auslösenden Erreger
impfen.
Eine rechtzeitig durchgeführte Impfung kann
z.B.
sinnvoll sein, wenn der Hund mit zahlreichen
fremden
Hunden in Kontakt kommt, z.B. auf
Ausstellungen oder
in Tierpensionen.
Impfung
Meist wir der Zwingerhusten kombiniert mit der
Staupeimpfung
vorgenommen.Bei bevorstehenden
Tierheimaufenthalten
kann es aber zusätzlich erforderlich sein,
gegen
die Bordetellen(Bakterien) speziell zu impfen.
Dafür
steht ein Nasal-Impfstoff zur Verfügung,
dessen
Impfschutz bereits nach 72 Stunden beginnt und
ca. 1
Jahr anhält.
Hunde können ab dem Alter von 2 Wochen geimpft
werden. Für trächtige Hündinnen ist der
Impfstoff unschädlich.
Ein Zwingerhusten wird durch zahlreiche
Erreger (Bakterien
und Viren) verursacht. In den zur Zeit zur
Verfügung
stehenden Impfstoffen sind aber nur die
Komponente Canines
Parainfluenzavirus(SV-5) sowie Canines
Adenovirus 2
enthalten. Ist der Verursacher ein anderer
Virus, kann
es trotzdem zur Erkrankung kommen.
Es sollten nur
gesunde
Hunde geimpft werden!
Vor der Impfung ist eine Entwurmung nötig!







